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Gesetzicon Gesetzliche Auflagen – Hätten Sie’s gewusst?



Gerätebeschilderung in Fremdsprachen:

Immer wieder werden uns bei Überprüfungen Produkte zum Heben von Lasten vorgelegt, die in Fremdsprachen beschildert sind. Grundsätzlich ist dabei zu unterscheiden, um welche Art von Angaben es sich handelt: um allgemeine, wie beispielsweise Firmenname, Gerätebezeichnung, Seriennummer, etc., die für eine sichere Bedienung nicht wesentlich sind oder sicherheitsrelevante Angaben, wie Tragfähigkeit, Greifweite, Spannung, Eigengewicht, Beschilderung von Anzeigevorrichtungen, Bedienelementen, Bedienungshinweisen, Warnung von Restgefahren, etc.

In der Maschinensicherheitsverordnung (MSV) finden sich dazu folgende Bestimmungen:

  • Anzeigevorrichtungen § 67. (1) Die für die Bedienung einer Maschine erforderliche Information muss eindeutig und leicht zu verstehen sein.
  • Warnung vor Restgefahren § 69. (1) Bestehen trotz aller getroffenen Vorkehrungen weiterhin Gefahren oder handelt es sich um potentielle, nicht offensichtliche Gefahren, ......, so muss darauf hingewiesen werden. (2) Diese Hinweise müssen vorzugsweise in allgemein verständlichen Piktogrammen dargestellt und/oder in deutscher Sprache abgefasst sein.


Arbeitsmittel, die bis 1995 in Verkehr gebracht wurden, fallen nicht unter die Maschinenrichtlinie.

 

Für diese gilt lt. Arbeitsmittelverordnung folgende Bestimmung:
§41(5) Wenn zum sicheren Betrieb von Arbeitsmitteln die Kenntnis bestimmter Daten, wie Stromart, Spannung, Schutzart, ... Tragfähigkeit, Masse, ... notwendig ist, müssen diese auf den Arbeitsmitteln deutlich erkennbar und in dauerhafter Weise angegeben sein. Soweit es zum sicheren Betrieb notwendig ist, müssen bei Arbeitsmitteln auch Hinweise über die bestimmungsgemäße Verwendung und auf mögliche Gefahren beim Umgang vorhanden sein. Daten und Hinweise müssen, sofern nicht Symbole verwendet werden, in deutscher Sprache abgefasst sein.

Beispiel Lasthebemagnet
Anwender von Lasthebemagneten müssen - aufgrund der Ausführung des Hebegutes, z. B. Flach oder Rundmaterial, der Materialzusammensetzung und Materialstärke sowie der Beschaffenheit der Oberfläche (Luftspalt) - jeweils die Tragfähigkeit der Magnete für das entsprechende Hebegut ermitteln.
Nachstehend finden Sie die Abbildung einer Beschilderung von einem MaxX 250 Permanent - Lasthebemagnet in Italienisch und Deutsch. Beurteilen Sie selbst, ob Ihre Anwender diese Aufgabe ohne Italienischkenntnisse sicher lösen könnten:

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Verpflichtung des Herstellers/Importeurs
Der Hersteller/Importeur ist verpflichtet, die Beschilderung entweder in allgemein verständlichen Symbolen oder, bei sicherheitsrelevanten Texten, in der Landessprache des jeweiligen Benutzers zu liefern. Der Arbeitgeber darf seinen Arbeitnehmern nur Arbeitsmittel zur Verfügung stellen, die bezüglich Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen den geltenden Rechtsvorschriften entsprechen (AMVO § 3. (1))

Achtung!Die Hinweise am Gerät ersetzen nicht die Betriebsanleitung. Diese muss vom Hersteller gesondert mitgeliefert und vom Anwender vor der Benutzung sorgfältig gelesen und auch verstanden werden.

 

Auch hier gilt gemäß MSV §72. (1):
Wenn die Maschine für die Verwendung in Österreich bestimmt ist, hat der Hersteller die Originalbetriebsanleitung entweder in deutscher Sprache abzufassen oder neben der Originalbetriebsanleitung eine autorisierte deutsche Übersetzung mitzuliefern.

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Praxistpp-klein Der Hebetechnik Praxis-Tipp:



Schützen Sie Ihre TEXTILEN ANSCHLAGMITTEL vor scharfen Kanten und Abrieb!

Textile Anschlagmittel wie Hebebänder und Rundschlingen eignen sich besonders, wenn Lasten zu manipulieren sind, deren Oberfläche nicht beschädigt werden soll. Geringes Eigengewicht und hohe Tragfähigkeiten machen textile Anschlagmittel zu einem vielseitig einsetzbaren Arbeitsmittel.

Es gibt jedoch Anwendungsfälle, bei denen textile Anschlagmittel nur mit speziellem Schutz eingesetzt werden dürfen, wie zum Beispiel bei scharfen Kanten.

Werden textile Anschlagmittel ungeschützt über scharfe Kanten gelegt, so werden diese beim Anheben oder durch das Bewegen der Last während des Transports plötzlich und ohne Vorwarnung durchgeschnitten - und die Last stürzt ab. Textile Anschlagmittel müssen daher unbedingt vor scharfen Kanten, sowie vor Reibung und Abrieb geschützt werden - sowohl an der Last als auch an der Hebevorrichtung. Auch bei Lasten weit unter der zulässigen Tragfähigkeit können textile Anschlagmittel von scharfen Kanten durchgeschnitten werden!

Folgende Beispielfotos zeigen Hebebänder und Rundschlingen die durch scharfe Kanten durchgeschnitten wurden. Zum Vergleich dazu sehen Sie einen Bruch des Gewebes durch Überlastung.

durchgeschnittenes Hebeband durchgeschnittene Rundschlinge

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durch Überlastung gerissenes Hebeband durch Überlastung gerissene Rundschlinge

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Folgende Bilder weisen deutliche Beschädigungen an textilen Anschlagmitteln durch scharfe Kanten auf. Betreffen Garnbrüche oder -einschnitte bei Hebebändern mehr als zehn Prozent des gesamten Querschnittes, müssen diese abgelegt werden. Für Beschädigungen der Hülle durch Abrieb oder Schnitte gilt: Ist der Kern sichtbar, muss die Rundschlinge sofort außer Betrieb genommen werden!

eingeschnittenes Hebeband eingeschnittene Rundschlinge

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Weitere Informationen über die sachgemäße Nutzung von textilen Anschlagmitteln finden Sie in der Bedienungsanleitung des jeweiligen Anschlagmittels, sowie unter den Benutzerhinweisen in unserem Hebetechnik Katalog 2006 ab Seite 416 und im Internet auf www.hebetechnik.at.

Unterschied von scharfen Kanten und Abrieb:

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Wann ist eine Kante scharf?
Der Kantenradius (r), den ein Hebeband oder eine Rundschlinge berührt, wird als scharf angesehen, wenn er weniger als die Dicke (d) des Hebebandes oder der Rundschlinge (gemessen im flachen, belasteten Zustand) beträgt.

Hinweis: Auch wenn sich keine „messerscharfen Kanten“ an der Last befinden, entstehen Probleme, wenn textile Anschlagmittel um zu kleine Radien gelegt werden. (siehe Definition: scharfe Kante oben)
Durch den engen Biegeradius entsteht eine ungleichmäßige Belastung der tragenden Garnstränge. Die innenliegenden Garne (Blau - Druckzone) werden gestaucht und tragen kaum, die äußeren Garnlagen (Rot - Zugzone) werden überdehnt und überbelastet. Diese Dehnung kann zu einem Bruch der Garne führen, der in der äußeren Lage beginnt und sich dann über den gesamten restlichen Querschnitt fortsetzt.
Um solche Schäden zu vermeiden, ist es wichtig, textile Anschlagmittel nicht um zu kleine Radien zu legen. Sorgen Sie bei Rundschlingen für eine möglichst breite Auflagefläche. Dadurch können sich die Garne gleichmäßiger an der Kante der Last verteilen, die Rundschlinge wird flacher und die Garnlagen werden gleichmäßiger belastet. Dies gilt insbesondere auch bei engen Kranhaken und Schäkeln, wo die Rundschlinge nicht mit ihrer vollen Breite aufliegen kann: Die Garne können sich nicht anpassen und die Dicke (d) der Rundschlinge erhöht sich unter der Last – umso größer müsste der Kantenradius sein!
Beachten Sie dazu unsere Breitenangaben von Rundschlingen und Hebebändern in unserem Hebetechnik Katalog 2006 ab Seite 416 und im Internet unter www.hebetechnik.at.









Wann spricht man von Abrieb?
Abrieb entsteht meist durch die Dehnung des textilen Anschlagmittels beim Anheben der Last. An einer rauen Lastoberfläche werden die anliegenden Garne ohne Abriebschutz beschädigt.

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Einen solchen Abrieb bei Hebebändern erkennt man an Ausfransungen des Gewebes.










Bei Rundschlingen zeigt sich ein solcher Abrieb durch Ausfransungen am Mantel. In extremen Fällen kann dies sogar soweit gehen, dass das Material durch die Reibung so heiß wird, dass es zu Schmelzungen kommt.







Produkt-Tipps zum Schutz Ihrer textilen Anschlagmittel!

rs6 Zum Schutz vor scharfen Kanten kann zum Beispiel das PU – Spezial – Kantenschutzprofil verwendet werden.

Dieses Schutzprofil besteht aus schnittfestem Polyurethan und widersteht auch schärfsten Kanten. Auch enge Radien werden durch das stabile Profil entschärft.




Für Rundschlingen ist der Kantenschutzwinkel aus Polyurethan zum Schutz vor scharfen Kanten besonders geeignet.


















Ein geeigneter Schutz vor Abrieb sind Abriebschutzschläuche aus Polyesterband oder Treviragewebe, die über Hebebänder oder Rundschlingen gezogen werden.
Achtung: Dieser Abriebschutz ist nicht zum Schutz vor scharfen Kanten und engen Radien geeignet.











Weitere Informationen über Kanten- und Abriebschutz, sowie weitere Benutzerhinweise über textile Anschlagmittel finden Sie in unserem aktuellen Hebetechnik Katalog 2006 ab Seite 416 oder im Internet unter www.hebetechnik.at.

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